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Autor: martinb
Datum: 23.11.05 08:02
Hallo,
meine Verlobte ist derzeit als Au-Pair in Österreich tätig. Ihr Visum läuft leider Anfang März aus. Ich habe mich aber schon um eine Arbeitsstelle in Deutschland gekümmert.
Jetzt meine Frage: Kann meine Süße gleich nachdem ihr Visum ausgelaufen ist in Deutschland das Arbeiten beginnen? Oder muss sie zuerst für eine bestimmte Zeit wieder nach Rumänien? Wenn ja, wie lange?
Danke schon jetzt für eure Hilfe.
mfg
martin
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Arbeiten in D nach Aufenthalt in A Neu |
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martinb |
23.11.05 08:02 |
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lidia |
23.11.05 12:38 |
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francilici |
23.11.05 15:53 |
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martinb |
24.11.05 12:08 |
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martinb |
24.11.05 13:36 |
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francilici |
24.11.05 14:59 |
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Juan |
24.11.05 15:18 |
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francilici |
24.11.05 17:59 |